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Aufgabe
Der Gewässerpflegeverband erfüllt die Unterhaltungspflicht an den Gewässern und Anlagen, die den Grundstückseigentümern im Einzugsgebiet der Gewässer obliegt und stellt hierdurch den ordnungsgemäßen Abfluss des Oberflächenwassers sicher. Selbst wenn kein Gewässer oder keine Rohrleitungen in unmittelbarer Nähe des Grundstücks erkennbar sind, wird das Niederschlagswasser über Rohrleitungen, Drainagen oder über das Grundwasser in die Verbandsgewässer eingeleitet und muss dort schadlos abgeführt werden.
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